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Wie wir zu einer nachhaltigen und energetisch effizi-enten Immobilie beitragen

Optimieren Sie die Energieeffizienz Ihrer (Bestands-) Immobilien mit unserer ganz-heitlichen Beratungslösung. Von der ersten Beratung, über die umfassende Analyse bis zur finalen Entscheidung – Werterhalt und -steigerung Ihrer Immobilien sowie eine langfristig sichergestellte Gebäude-

qualität bilden grundlegende Erfolgskriterien für unser gemeinsames Projekt.

Gemeinsam mit Ihnen und unseren zuverlässigen Partnern erstellen wir einen Fahrplan, der Ihre aktuellen Energieverbräuche bewertet, energetische Poten-tiale identifiziert und schlussendlich klar priorisierte (Sanierungs-) Maßnah-men präsentiert.

Dabei orientieren wir uns immer an geltenden deutschen und europäischen Vorschriften, Ihren eigenen Nachhaltigkeitszielen sowie den Vorgaben und Zielen Ihrer Investoren.

Übrigens: Wir sind versiert in der Bewertung von Fördermittelvoraussetzungen und die Beratung zur Vermeidung von Energiehilfekürzungen. Mit diesem Fo-kus schaffen wir hervorragende Ergebnisse, zum Beispiel für Kunden aus den Bereichen: Betreutes Wohnen, Ambulant betreute Wohngemeinschaften, Alten- und Pflegeheime, sowie Krankenhäuser.

Designelement

Unsere Leistungen

in der Energieberatung

Erstellung eines Energieffizienz- Fahrplans

Darstellung aller energetischen Sanierungspotentiale an Ge-bäude und Anlagentechnik.

Erstellung eines Maßnahmen-katalogs zur energetischen Optimierung der Gebäudequa-lität, sowie der CO2-Bilanz.

Berichterstellung mit Empfeh-lungen zu relevanten Maßnah-men und deren Priorisierung - ausgerichtet auf Relevanz, Effekt und Aufwand.

Darstellung förderrelevanter Maßnahmen, sowie Hinweis auf vermeidbare Kürzungen von Energiehilfe. [SGB XI §154 Ergänzungshilfen für stationäre Pflegeinrichtungen & KHG §26f Ausgleich für Steigerung der Energiekosten]

Zieldefinition mit allen betei-ligten Parteien.

Strukturierung von Bestands-unterlagen: Grundrisspläne, Pläne, Anlagentechnik, Baube-schreibung, Energieverbräuche.

Erstellung eines Datenraums. 

Sichtung und Strukturierung

Abgleich mit regulatorischen Anforderungen.

Auswertung aktueller Ist-Energieverbräuche.

Besichtigung des Immobilien-bestandes.

Soll-Ist
Analyse

Unsere Leistungen
anhand eines Beispiels

01

Wie wir ins Gespräch kamen

Auf Empfehlung seines Aufsichtsrats hat uns der Geschäftsführer einer Pflegeeinrichtung kontaktiert. Unser Gespräch drehte sich  um die Zuwendungsanforderungen, die sich aus der Nutzung der Energiehilfen für den Ausgleich steigender Preise für Erdgas, Wärme und Strom ergeben.

Hintergrund: Energiehilfeempfänger müssen bis zum  31.12.2023 eine Energieberatung durch zertifizierte Dritte durchführen lassen. Ziel ist ein Bericht inklusive Maßnahmen und Empfehlungen zur Steigerung der Gebäudeenergieeffizenz. Dieser dient gleichzeitig als Nachweis gegenüber den Pflegekassen, ohne den die Energiehilfen ab 2024 drastisch gekürzt werden.

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