Warum kaum einer unserer Kunden ESG ignorieren kann – egal ob verpflichtet oder nicht!
- Philipp Abstoss
- 3. Dez. 2023
- 2 Min. Lesezeit
Wir empfehlen dem überwiegenden Teil unseren Kunden, das Thema ESG (Environmental – Social – Governmental) umfassend und schnellstmöglich anzugehen – unabhängig von einer bereits heute zu erwartenden Berichtspflicht.
Wer ESG sagt, meint meistens CSRD...
Wer über ESG spricht, spricht häufig über die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), denn diese gibt eine einheitliche Berichterstattung vor in den Bereichen Environmental, Social, Governance – kurz ESG.
Die CSRD wurde Ende 2022 im EU-Parlament verabschiedet und wird bis Juli 2024 in deutsches Recht (HGB) überführt. Das 1. Berichtsjahr beginnt mit dem Januar 2025. Ziel ist es, die europäische Wirtschaft bis 2045 klimaneutral aufzustellen, wobei Treibhausgasemissionen bis 2030 um 65% und bis 2040 um 88% sinken sollen.
![Zeitschiene zur ESG-Brichterstattung in Deutschland - ©'23 - mandelkow[+]](https://static.wixstatic.com/media/eb9f4c_ae0f689c840a4184ab8c27ce2271aff2~mv2.png/v1/fill/w_980,h_458,al_c,q_90,usm_0.66_1.00_0.01,enc_avif,quality_auto/eb9f4c_ae0f689c840a4184ab8c27ce2271aff2~mv2.png)
Um diese ambitionierten Ziele zu erreichen, sind folgende Unternehmen berichtspflichtig:
alle Großunternehmen und alle börsennotierten Unternehmen – mit Ausnahme von börsennotierten Kleinstunternehmen.
Unternehmen, die NICHT an der Börse notiert sind und 2 von 3 Kriterien erfüllen: 250 Mitarbeitende / 50 Mio. Umsatz / 25 Mio. Bilanzsumme.
Was passiert, wenn man gegen die Berichtspflicht verstößt oder fehlerhafte Angaben macht?
Der Bericht wird von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft, das heißt ein Testat kann verweigert werden. Die Geschäftsführung kommt nicht ins Gefängnis, aber der Arbeitsplatz ist in Gefahr.
Die genauen Sanktionen liegen in der Hand der EU-Mitgliedsstaaten und werden, im Fall von Deutschland, derzeit erarbeitet. Es ist allerdings davon auszugehen, dass die Sanktionen mindestens auf dem Niveau der seit 2014 geltende Non-Financial Reporting Directive (NFRD).
Die Rolle der Kreditinstitute und "Käufer" auf die Konsequenzen
Zu oft unterschätzt und der Grund dafür, dass wir 90 % unserer Kunden der Erhebung aller relevanten ESG-Daten sowie der Erstellung einer Nachhaltigkeitsstrategie dringend empfehlen, sind die Auswirkungen auf die Kapitalbeschaffung. Kreditinstitute müssen in Zukunft umfassende ESG Daten Ihrer Kunden in ihr Rating miteinfließen lassen. Das heißt, dass fehlende Daten und Strategien Kredite verteuern werden, im schlimmsten Fall sogar zum Verlust der Kreditfähigkeit führen können. Dies gilt bereits ab dem Januar 2024.
Weiterhin müssen Unternehmen, die Produkte verkaufen, dieselben Daten, wie Kreditinstitute sie benötigen, bei dem an den Geschäftspartner liefern. Ursache ist hier die Vorgabe, dass die CO₂-Bilanz stets alle Scopes beinhalten muss.
Und wo setzt man nun den Hebel an?
Der mit Abstand größte Hebel zur Erreichung der Klima-ziele und zur Vermeidung von Sanktionen, Ausgleichszahlungen etc., ist die Verringerung des unternehmenseigenen CO₂-Fußabdrucks.
Um diesen Hebel optimal zu nutzen, empfehlen wir unseren Kunden sechs Schritte zu durchlaufen, die in einer Berichtsfähigkeit (egal ob gesetzlich oder gegenüber Kreditinstituten oder anderen Geschäftspartnern, z. B. bei Werkstätten für behinderte Menschen) münden.
Und wie geht man genau vor?
Bestandsaufnahme (+ internes ESG-Team aufstellen)
Ist-Wert Bestimmung
Definition von Zielen und Meilensteinen
Definition der Nachhaltigkeitsstrategie
Kontinuierliche Sammlung der ESG-Daten
Testphase und Plausibilisierung.
In das Rating der Kreditinstitute fließen qualitative und
quantitative Daten aus den Schritten 1–4 ein.
Schritt 1 in der Sozial- und Gesundheitswirtschaft
Da die Immobilie in der Sozial- und Gesundheitswirtschaft den mit Abstand größten Einfluss auf den CO₂-Fußabdruck hat, ist eine umfassende Bestandsaufnahme aller genutzten Immobilien zwingend.
Eine geeignete Bestandsaufnahme besteht aus folgenden Bereichen:
bauliche und maßliche Bestandsaufnahme
technische Bestandsaufnahme
immobilienbezogene Analyse relevanter Verträge
Nachhaltigkeitsbewertung (ESG-Fokus).
Diese umfassende Bestandsaufnahme ermöglicht fundierte, realistische und prüfsichere Ziele, sowie passende Strategien. Sie definiert schnell nutzbares Kosteneinsparungspotential und fördert den Werterhalt der Immobiliensubstanz.