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Wie ESG-Daten ab 2024 auf Ihre Kreditkosten Einfluss nehmen werden.

  • Autorenbild: Philipp Abstoss
    Philipp Abstoss
  • 6. Dez. 2023
  • 2 Min. Lesezeit
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die sich mit der Berichterstattung über nichtfinanzielle Aspekte befasst, ist vielen Akteuren im Gesundheits- und Sozialsektor bereits ein Begriff. Das Wissen um die bevorstehenden regulatorischen Erwartungen der Bankenaufsicht an Kreditinstitute und die damit verbundene Auswirkungen auf Kreditnehmer, ist weniger verbreitet.

Wenn CSRD auf MaRisk trifft

Dennoch sind diese Bestimmungen auch für sie von Bedeutung. Im Zuge der siebten Novellierung der MaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement) sind Kreditinstitute ab 01.24 dazu verpflichtet, ESG-Faktoren in die Vergabe von Krediten und die Steuerung von Risiken einzubeziehen. Diese neuen Vorschriften werden daher signifikante Auswirkungen auf Kreditnehmer haben.

Mit der Neufassung der MaRisk stehen Kreditinstitute vor einer Herausforderung: Ab Januar 2024 benötigen sie von ihren Unternehmenskunden, detaillierte ESG-Daten (nahezu identisch, wie die Vorgaben der CSRD) – die die meisten Firmen gesetzlich erst ab dem Jahresabschluss für 2025 vorlegen müssen.


Kreditinstitute übernehmen auf Druck der EU eine treibende Rolle im Nachhaltigkeitsprozess, indem sie zukünftig die Finanzierung auch an ESG-Kriterien knüpfen und somit Unternehmen zu einer nachhaltigen Transformation bewegen (müssen). Im Kreditprozess sind Kreditinstitute angehalten, schon bei der Anbahnung ESG-relevante Informationen zu erheben und die Nachhaltigkeitsstrategien der Firmen zu bewerten.


Was heißt das für Kredite?

In der Bonitätsprüfung erweitert sich die Analyse um ESG-Risiko-Scores, welche zukünftig die Zinssätze beeinflussen: je geringer die Nachhaltigkeitsleistung, desto höher der Zins. Darüber hinaus fließen ESG-Faktoren in die Bewertung von Sicherheiten ein, und auch Vertrags- sowie Kontrollmechanismen passen sich an. ESG-Covenants und auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Auszahlungsbedingungen werden zur Norm.




Für Bestandskunden bedeutet dies, dass Kreditinstitute ihre ESG-Datenbasis erweitern und regelmäßig, zum Beispiel den CO₂-Fußabdruck, prüfen werden.


𝗨𝗻𝗱 𝘄𝗼 𝘀𝗲𝘁𝘇𝘁 𝗺𝗮𝗻 𝗻𝘂𝗻 𝗱𝗲𝗻 𝗛𝗲𝗯𝗲𝗹 𝗮𝗻?

Der mit Abstand größte Hebel zur Erreichung der Klimaziele und zur Vermeidung von Sanktionen, Ausgleichszahlungen etc., ist die Verringerung des unternehmenseigenen CO₂-Fußabdrucks.

Um diesen Hebel optimal zu nutzen, empfehlen wir unseren Kunden sechs Schritte zu durchlaufen, die in einer Berichtsfähigkeit (egal ob gesetzlich oder gegenüber Kreditinstituten oder anderen Geschäftspartnern, z. B. bei Werkstätten für behinderte Menschen) münden.


𝗨𝗻𝗱 𝘄𝗶𝗲 𝗴𝗲𝗵𝘁 𝗺𝗮𝗻 𝗴𝗲𝗻𝗮𝘂 𝘃𝗼𝗿?

  1. Bestandsaufnahme (+ internes ESG-Team aufstellen)

  2. Ist-Wert Bestimmung

  3. Definition von Zielen und Meilensteinen

  4. Definition der Nachhaltigkeitsstrategie

  5. Kontinuierliche Sammlung der ESG-Daten

  6. Testphase und Plausibilisierung.

In das Rating der Kreditinstitute fließen qualitative und

quantitative Daten aus den Schritten 1–4 ein.


𝗦𝗰𝗵𝗿𝗶𝘁𝘁 𝟭 𝗶𝗻 𝗱𝗲𝗿 𝗦𝗼𝘇𝗶𝗮𝗹- 𝘂𝗻𝗱 𝗚𝗲𝘀𝘂𝗻𝗱𝗵𝗲𝗶𝘁𝘀𝘄𝗶𝗿𝘁𝘀𝗰𝗵𝗮𝗳𝘁

Da die Immobilie in der Sozial- und Gesundheitswirtschaft den mit Abstand größten Einfluss auf den CO₂-Fußabdruck hat, ist eine umfassende Bestandsaufnahme aller genutzten Immobilien zwingend.


𝗘𝗶𝗻𝗲 𝗴𝗲𝗲𝗶𝗴𝗻𝗲𝘁𝗲 𝗕𝗲𝘀𝘁𝗮𝗻𝗱𝘀𝗮𝘂𝗳𝗻𝗮𝗵𝗺𝗲 𝗯𝗲𝘀𝘁𝗲𝗵𝘁 𝗮𝘂𝘀 𝗳𝗼𝗹𝗴𝗲𝗻𝗱𝗲𝗻 𝗕𝗲𝗿𝗲𝗶𝗰𝗵𝗲𝗻:

  • bauliche und maßliche Bestandsaufnahme

  • technische Bestandsaufnahme

  • immobilienbezogene Analyse relevanter Verträge

  • Nachhaltigkeitsbewertung (ESG-Fokus).

Diese umfassende Bestandsaufnahme ermöglicht fundierte, realistische und prüfsichere Ziele, sowie passende Strategien. Sie definiert schnell nutzbares Kosteneinsparungspotential und fördert den Werterhalt der Immobiliensubstanz.



Wir unterstützen Sie sehr gerne auf Ihrem Weg hin zu CSRD und Klimaneutralität - kurze Nachricht genügt und wir legen sofort gemeinsam los.
 
 

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